Berufsbild Tierheilpraktikerin/Tierheilpraktiker

KURZBESCHREIBUNG

 

A   TÄTIGKEITSGEBIET

Der Tierheilpraktiker / Die Tierheilpraktikerin ist eine dem Tiergesundheitssystem angehörige Person, die Krankheiten bei Tieren mit den Mitteln ihres Fachgebiets diagnostiziert, behandelt, lindert und heilt.
Der/Die Tierheilpraktiker/in behandelt Tiere eigenverantwortlich, begleitet und unterstützt diese innerhalb einer Behandlung und berät Tierbesitzer bei akuten und chronischen Gesundheitsstörungen, in der Prävention, Verhaltenskunde und Diätetik. Der/Die Tierheilpraktiker/in erstellt selbstständig Behandlungskonzepte, basierend auf Grundlage der komplementären und alternativen Medizin. Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet in eigener Praxis, Gemeinschaftspraxen, Kliniken, Gesundheits- und Reha-Zentren.

 

B   BERUFSZIEL

Ziel jeder Behandlung ist die Aktivierung und die Stärkung der Selbstregulation des Organismus sowie die Lenkung von Genesungsprozessen hin zu einem natürlichen Heilungsverlauf und zur Stärkung der Gesundheitsressourcen der tierischen Patienten.

Die alternativ-medizinische Behandlung erfolgt im Rahmen einer oder mehrerer alternativ-medizinischer
Therapieverfahren.

 

C   KOMPETENZEN

Der/Die Tierheilpraktiker/in ist befähigt:

·         den gesundheitlichen Zustand des Tieres mittels seines  Fachwissens eigenständig auf Basis eines ganzheitlichen, alternativ-medizinischen Grundkonzeptes zu erfassen.

·         eine veterinärmedizinische Einschätzung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die ihm zur Verfügung stehenden alternativ-medizinischen Therapien therapeutisch sinnvoll einzusetzen sind oder ob eine schulmedizinische Diagnostik / Therapie vorzuziehen ist oder ergänzend erfolgen muss. Diese Einschätzung wird nicht nur aus therapeutischer Sicht, sondern auch unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze aus dem Bereich Arzneimittel, Tierseuchen und Tierschutz vorgenommen.

·         den Prozess der Behandlung und der Rekonvaleszenz in seiner vollen Komplexität zu erfassen, zu planen und zu steuern.

·         den/die Tierhalter/in fachlich kompetent zu beraten.

·         durch prophylaktische Maßnahmen die Gesundheit des Tieres nachhaltig zu verbessern.

·         Netzwerke zu bilden und im Team zu agieren.

·         seine Praxis betriebswirtschaftlich und qualitätsrelevant zu führen.

·         sich professionell und gemäß der Berufsordnung, und geltenden ethischen Grundsätzen, zu verhalten.

 

D   STELLUNG IN DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG DER TIERE

Der/Die Tierheilpraktiker/in bietet dem/der Tierhalter/in komplementäre und alternative Behandlungs-
und Präventionskonzepte am Tier. Der/Die Tierheilpraktiker/in leistet durch die Anwendung von naturheilkundlichen Therapien für eine Vielzahl von Tierhalterinnen und Tierhaltern wertvolle und gewünschte
Dienste. Diese Dienste werden in zunehmendem Maß genutzt und tragen zur nachhaltigen Verbesserung
der Gesundheit und der Haltung von Tieren bei. Das eigenständige Behandlungsspektrum des/der
Tierheilpraktiker/in liefert im Bedarfsfall eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeit anderer Berufsgruppen der
Tiergesundheit.

1. ARBEITSGEBIET

1.1          Berufsbezeichnung

Tierheilpraktiker
Tierheilpraktikerin

1.2          Berufliches Tätigkeitsfeld

Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet in seinem/ihrem Arbeitsbereich eigenständig und eigenverantwortlich

·         in eigener Praxis (mobil und/oder stationär),

·         in Gemeinschaftspraxen,

·         in Tierkliniken, Gesundheits- und Reha-Zentren,

·         in Unternehmen, die der Pflege, Ernährung, Haltung und Zucht von Tieren dienen.

1.3          Kunden und  Zielgruppen

Die deutsche Bevölkerung nutzt das Angebot alternativmedizinscher Therapien vielfältig für sich selbst und wünscht diese Form der Behandlung auch für ihre Tiere. Die Dienstleistungen des/der Tierheilpraktikers/in nehmen Tierbesitzer jeden Alters und jeder sozialen Schicht in Anspruch.

Die Patientenbesitzer/innen, die den/die Tierheilpraktiker/in konsultieren, können über den Umfang der
Inanspruchnahme folgendermaßen unterschieden werden:

·         Patientenbesitzer/innen, welche eine komplementäre und alternativmedizinische Behandlung für ihr Tier anstelle einer schulmedizinischen Betreuung und Therapie wünschen. Sie erwarten eine umfassende alternativmedizinische Diagnostik und Behandlung, einschließlich einer medizinischen Einschätzung, die sicherstellt, dass anhand des alternativmedizinischen Behandlungskonzeptes ohne Gesundheitsgefährdung behandelt wird. Zudem vertrauen sie auf eine entsprechende Patientenführung, welche bei Nichtzuständigkeit oder ernsten medizinischen Situationen unverzüglich die Weiterweisung an tierärztliche Fachpersonen und/oder an andere Spezialisten des Tiergesundheitswesens gewährleistet.

·         Patientenbesitzer/innen, welche eine komplementäre und alternativmedizinische Behandlung ergänzend und parallel zu einer laufenden schulmedizinischen Betreuung und Therapie in Anspruch nehmen, oft auch mit direkter Kommunikation aller  beteiligten Therapeuten.

 

2. BERUFLICHES WISSEN

2.1          Berufsständische Grundsätze

Grundsätze der alternativen Behandlung

Die Behandlung des/der Tierheilpraktiker/in basiert auf dem grundlegenden Verständnis, dass die Gesundung des Tieres in erster Linie durch Aktivierung der Selbstheilungskräfte und Regulation der Stoffwechselprozesse des Organismus erfolgen kann.
Die Heilbehandlung von Tieren basiert auf einer individuellen und ganzheitlichen Betrachtung und bezieht deren soziales Umfeld mit ein.

Die ganzheitliche Betrachtung

Der Organismus wird als ganzheitliches Wesen verstanden. Einzelne Symptome werden immer im Zusammenhang mit dem Gesamtbild des Tieres, seinem Krankheitsbild, seinem seelischen Zustand und seinem Umfeld betrachtet.

Die individuelle Behandlung

Jedes Tier ist in seiner Persönlichkeit, seinem Organismus und seiner Symptomatik einzigartig. Krankheitsverläufe und Symptome sind individuell zu betrachten und zu behandeln.

Die soziale Interaktion

Die Tiere sind in unserer heutigen Zeit auch wichtiges Mitglied des familiären Systems geworden. Je nach Tierart nehmen sie Einfluss auf das soziale Umfeld und werden selbst davon beeinflusst. Diese Wechselwirkungen und zum Teil starken Einflüsse müssen Berücksichtigung in der Anamnese und Behandlung finden.

2.2          Alternative Tiermedizin

Dem Grundverständnis der alternativen Tiermedizin liegt zugrunde, dass bei einer Erkrankung die Fähigkeit des Organismus zur Selbstheilung und Selbstregulation gefördert und wieder hergestellt werden muss. Die alternative Tiermedizin betrachtet den Organismus als Individuum. Jede Erkrankung ist ein Zusammenspiel individueller Prozesse zwischen Organismus und Umwelt und kann nicht isoliert betrachtet werden.

Die alternative Tiermedizin hat die Zielsetzung, die Regulationsprozesse zu aktivieren und somit die Selbst-
heilungskräfte des Organismus zu stärken und zu steuern. Dies bezieht sich nicht nur auf das Tier selbst,
sondern auch auf seine soziale Stellung, seine Haltung und seine Ernährung.

Die Behandlung nach alternativ-medizinischen Grundsätzen erfolgt nach einer klinischen Untersuchung und Diagnostik gemäß den Richtlinien und Möglichkeiten der einzelnen Fachrichtungen. Nach differentialdiag-nostischer Befunderhebung erfolgt die Erstellung eines individuellen Therapieplans entsprechend der jeweiligen Fachrichtung.

Durch die individuelle Behandlung werden die Fähigkeiten des Organismus zur Selbstregulation und Selbstheilung gestärkt. Die Gesundheit des Tieres wird durch die Nutzung eigener Ressourcen nachhaltig gefördert. Die Behandlung des Tieres in seiner Gesamtheit ist die Stärke der alternativen Tiermedizin.

Die alternativmedizinische Behandlung bezieht sich daher nicht nur auf Symptome, sondern auf den gesamten Organismus,  das soziale Umfeld und die Ernährung. Sie wirkt damit nachhaltig und präventiv.

2.3          Fachrichtungen

Der Beruf Tierheilpraktiker/Tierheilpraktikerin umfasst drei große unterschiedliche Fachrichtungen.

1.            Homöopathie

2.            Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN

                z.B.

·         Phytotherapie

·         Physikalische Therapien

·         Humoralverfahren

·         und Andere

3.            Traditionelle Chinesische Medizin TCM

·         Akupunktur

·         Chinesische Phytotherapie

·         Diätetik

·         TuiNa Massage

Jede dieser Fachrichtungen umfasst ein eigenes alternativmedizinisches Gesamtsystem.

Das Berufsbild vereint alle Fachrichtungen und unterscheidet nur die Kompetenzen der jeweiligen Fachrichtung.

HOMÖOPATHIE

Die Homöopathie hat ihren Ursprung im 18. Jahrhundert. Sie ist Bestandteil der traditionellen  Heilkunde.
Ein zentraler homöopathischer Grundsatz ist das von Samuel Hahnemann formulierte Ähnlichkeitsprinzip „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“.  Grundgedanke ist, dass eine Erkrankung mit dem Mittel geheilt werden kann, welches am gesunden Organismus ähnliche Symptome hervorruft.

Die Wirkung homöopathischer Arzneien werden am gesunden Organismus in einer homöopathischen Arzneimittelprüfung ermittelt und  in der „Materia Medica“ zusammengefasst. Die verwendeten Ausgangssubstanzen (pflanzlich, tierisch, mineralisch) werden in einem Potenzierungsverfahren gemäß dem homöopathischen
Arzneibuch hergestellt.  Die Herstellung obliegt pharmazeutischen Unternehmen gemäß dem Arzneimittel-gesetz.

Bei einer homöopathischen Behandlung wird nach einem ausführlichen Anamnesegespräch durch Reper-
torisierung der individuellen Symptome des Patienten und dem Studium der Materia Medica das Mittel bestimmt, welches der Gesamtheit der Symptome des Patienten am ähnlichsten ist. Die Art und Dauer der Erkrankung sowie die Lebenskraft des Patienten bestimmen die gewählte Potenz.

TEN - TRADITIONELLE EUROPÄISCHE NATURHEILKUNDE

Die Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN) findet ihre erste schriftliche Erwähnung im
„Corpus Hippocraticum“, einer mehr als 2000 Jahre alten Sammlung medizinischer Texte.

Die zentralen Säulen sind hier die Phytotherapie und die Säftelehre, welche in ihrem Grundmodell der
Betrachtung konträrer Zustände und den Elementen Luft, Feuer, Wasser und Erde Ähnlichkeiten zur TCM
aufweist.

In der TEN werden vorrangig naturheilkundliche Verfahren eingesetzt, wie physikalische Therapien, Ernährungskorrekturen, Humoralverfahren und verschiedene manuelle Therapien.

Neuzeitlich werden auch weitere Therapieverfahren wie z. B. biochemische Funktionsmittel  nach Dr. Wilhelm H. Schüßler, Bachblütentherapie nach Dr. Edward Bach und Regulationstherapie nach Alfred Pischinger hier hinzugerechnet.

Ergänzend zu traditionellen Therapiemitteln werden auch moderne, Technologie gestützte Therapieverfahren angewendet wie etwa biophysikalische Informationstherapie (Bioresonanz), Bioenergetik, Laser- oder Magnetfeldtherapie. 

Ziel aller TEN-Interventionen ist es letztlich, den ganzen Organismus in seiner Adaptions- und Regulations-fähigkeit wiederherzustellen.

TCVM – TRADITIONELLE CHINESISCHE VETERINÄRMEDIZIN

Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist eine über 3000 Jahre alte Heilkunde, deren veterinärmedizinischer Bereich seit mehr als 2500 Jahren belegt ist. Sie unterteilt sich in die Bereiche:

·          Akupunktur

·          Chinesische Phytotherapie

·          Diätetik

·         TuiNa Massage

Die Chinesische Medizin gehört zu den regulativen Therapiemethoden, deren Ziel ist, den Organismus
gesund und den energetischen Fluss aufrecht zu erhalten. Hierzu sind Dysbalancen der Grundsubstanzen Qi, Blut, Essenz und Körpersäften, die in den Meridianen und Netzgefäßen fließen, in ein Gleichgewicht zu bringen. Essentielle Prinzipien sind  die Lehre von Yin und Yang und den 5 Wandlungsphasen.

Die Auswahl der für den Patienten individuellen Therapie erfolgt nach einer für die TCM spezifischen
Diagnostik nach den entsprechenden Lehren.

3. KOMPETENZEN

Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker/innen fordert in ihrer gesamten Komplexität unterschiedliche Kompetenzen, welche auch innerhalb der Ausbildung berücksichtigt und überprüft werden müssen.

 

                1.            Veterinärmedizinische und naturheilkundliche Grundlagen

                2.            Diagnostik

                3.            Erarbeitung eines Therapieplanes

                4.            Fortbildung

                5.            Professionalität

                6.            Qualitätsmanagement

                7.            Arbeitssicherheit

                8.            Netzwerkbildung

 

Punkt 1, 2 und 3 stellen hier die Fachkompetenzen dar. Sie bilden die fachliche Kompetenz der Tierheilpraktiker/innen und damit die Basis für die therapeutische Tätigkeit.

Punkt 4 bis 8 sind Personale Kompetenzen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Tierheilpraktiker/innen sind in der Lage, die Kompetenzen aller Bereiche in ihre berufliche Tätigkeit zu integrieren.

3.1          Fachkompetenzen

Der/Die Tierheilpraktiker/in ist mit seinem/ihrem umfassenden Aufgabengebiet Bestandteil des Tiergesundheitswesens. Der/Die Tierheilpraktiker/in untersucht das Tier nach alternativ- und schulmedizinischen Gesichtspunkten. Dies erfolgt entweder im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten oder durch Überweisung an eine veterinärmedizinische Einrichtung.

Nach abgeschlossener Diagnose, bei der sichergestellt wird, dass mit der alternativmedizinischen Behandlung wirksam gearbeitet werden kann,  erfolgt die Ausarbeitung eines individuellen Therapieplanes gemäß alternativmedizinischer Grundlagen. Hierbei steht die ganzheitliche Betrachtung des Patienten im Vordergrund. Der/Die Tierheilpraktiker/in leitet durch die Wahl der alternativmedizinischen Therapie den Genesungsprozess ein mit dem Ziel die Erkrankung zu heilen oder zu lindern und/oder weiteren Erkrankungen vorzubeugen.

Die Behandlung der Tiere erfolgt sowohl bei chronischen als auch bei akuten Prozessen. Es erfolgt eine Einschätzung der Prognose und bei vorhandener Notwendigkeit die Überweisung an eine veterinärmedizinische Einrichtung oder eine andere Fachperson zur gemeinsamen Behandlung.

Der/Die Tierheilpraktiker/in passt seine /ihre Therapie dem jeweiligen Zustand des Patienten an und reagiert kompetent auf Veränderung im individuellen Krankheits- bzw. Genesungsverlauf.

Der/Die Tierheilpraktiker/in bezieht den Tierbesitzer in den Gesundungsprozess des Tieres mit ein. Er/Sie klärt den Tierbesitzer über Ursachen, Möglichkeiten und präventive Maßnahmen auf und fördert das Verständnis des Tierbesitzers für die individuellen Bedürfnisse des Tieres.

Nicht nur das Wissen um die Regelung des Berufes durch die bestehenden Gesetze bezüglich des Umgangs mit Medikamenten, Tierseuchen und des Tierschutzes, sondern auch tiefgehende Kenntnisse der komplementären und alternativen Medizin sichern eine gute Fachkompetenz. Durch seine/ihre medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleistet der/die Tierheilpraktiker/in die Versorgung der Tiere mit alternativmedi-zinischen Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau und sichert einen Gesundheitsschutz der betreuten Patienten.

3.2          Netzwerkbildung

Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet nach dem ganzheitlichen Prinzip zur optimalen Gesundheitsversorgung der Patienten effektiv mit Tierärzt/innen, Kolleg/innen, Gesundheitsfachpersonen und anderen Berufsgruppen zusammen. Er/Sie stellt die notwendigen Kontakte her und begleitet den Patienten und den Tierbesitzer auf dessen Wunsch auch während und nach der Behandlung weiterer Fachpersonen.

3.3          Fort- und Weiterbildung

Der/Die Tierheilpraktiker/in bildet sich fortlaufend weiter. Im Bereich seiner erlernten Tätigkeiten hält er sich stets auf dem aktuellen Wissenstand und informiert sich über neue Erkenntnisse und Fortschritte auf seinem Gebiet. Das eigene Wissen, Können und die Behandlungsergebnisse werden stets reflektiert und bewertet. Im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit ist der/die Tierheilpraktiker/in in der Lage, komplexe Fragestellungen selbstständig zu bearbeiten und eigenständig Lösungen zu finden.

Der/Die Tierheilpraktiker/in gibt sein/ihr Wissen und seine Erfahrungen im Rahmen der Behandlung an den Tierbesitzer weiter. Durch das verbesserte Verständnis des Tierbesitzers für die Bedürfnisse des Tieres und das Verständnis für die Erkrankung wird der Genesungsprozess gefördert.

3.4          Professionalität

Der/Die Tierheilpraktiker/in versteht sich als Bestandteil des gesamten Berufsstandes und handelt auf therapeutischer, menschlicher und ethischer Basis verantwortungsvoll. Er befolgt die berufsethischen Grundsätze und handelt innerhalb des gesetzlichen Rahmens seiner Berufsgruppe. Der/Die Tierheilpraktiker/in ist sich der eigenen Fachkompetenz und deren Grenzen bewusst und trägt mit seinem kompetenten Handeln zu einem positiven Bild des gesamten Berufsstandes in der Öffentlichkeit bei.

3.5          Praxisführung/Qualitätsmanagement

Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet selbstständig in einer Praxis. Er/Sie ist in der Lage seine Praxis nach unternehmerischen Grundsätzen zu führen und zu managen. Er/Sie arbeitet effektiv und ressourcenschonend zum Wohle des Patienten und seines Besitzers und zur Sicherung seiner selbstständigen Tätigkeit. Er/Sie reflektiert das eigene Handeln, sowohl in therapeutischer wie auch aus unternehmerischer Sicht und passt seine berufliche Tätigkeit den Anforderungen und Bedürfnissen seines individuellen Patientenumfeldes an.

Er/Sie sorgt für einen reibungslosen Behandlungsablauf und dokumentiert seine diagnostischen und therapeutischen Prozesse auch im Rahmen der gesetzlichen Dokumentationspflicht.

Der/Die Tierheilpraktiker/in reflektiert regelmäßig die eigene Tätigkeit sowie das Behandlungsumfeld. Er/Sie trifft notwendige hygienische Maßnahmen zur eigenen und zur Sicherheit der Patienten und Patientenbesitzer. Er/Sie trifft Maßnahmen zur stetigen Steigerung der Qualität.

3.6          Arbeitssicherheit

Der/Die Tierheilpraktiker/in ist in der Lage, im Rahmen seiner/ihrer diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit, Maßnahmen zum Schutz der eigenen Gesundheit und der des Tieres und des Besitzers zu treffen. Hierzu gehört neben dem Schutz der eigenen Gesundheit auch ein umfangreiches Hygienemanagement.

Er/Sie unterliegt den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie relevanten Gesetzen zur Arbeitssicherheit.

 

4. STELLUNG INNERHALB DER GESELLSCHAFT

Die Tätigkeit des/der Tierheilpraktiker/in hat eine lange Tradition und ist fester Bestandteil innerhalb der
Gesellschaft zur Gesunderhaltung der Tiere. Sie wird von unterschiedlichen Bevölkerungsschichten genutzt und ist ein sinnvoller und unverzichtbarer Teil des deutschen Tiergesundheitswesens. 

Durch das therapeutische Angebot des/der Tierheilpraktiker/in können Tiere ergänzend oder alternativ zur schulmedizinischen Versorgung behandelt und betreut werden. Das Dienstleistungsangebot des/der Tierheilpraktiker/in fördert das Bewusstsein für die Bedürfnisse des Tieres und die Selbstverantwortung des Tierbesitzers. Zusammen mit der erhöhten Kompetenz des Tierbesitzers durch diese Beratung haben entsprechende Therapien nachhaltige und präventive Wirkungen.

Der/Die Tierheilpraktiker/in gewährleistet die Versorgung der Tiere mit alternativmedizinischen Dienstleistungen. Das alternativmedizinische Versorgungsangebot führt durch die verfassungsrechtlich manifestierte Therapiefreiheit zu einer erweiterten Therapievielfalt und erlaubt, das Tiergesundheitswesen breiter aufzustellen.

Der/Die Tierheilpraktiker/in schützt und bewahrt das traditionelle Heilwissen als Kulturgut. Fortgesetzte Anwendung unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und empirischer Daten führen zu einer Weiterentwicklung des traditionellen Heilwissens.

5. STELLUNG INNERHALB DES TIERGESUNDHEITSWESENS

Der Beruf des/der Tierheilpraktiker/in ist ein in Deutschland traditionell verankerter Gesundheitsberuf, welcher das schulmedizinische Angebot ergänzt oder ersetzt und somit als verlässlicher und kompetenter Teil des Tiergesundheitswesen angesehen wird.

Für seine/ihre Patientenbesitzer/innen dient der/die Tierheilpraktiker/in als Fachperson der komplementären und alternativen Medizin, als Erstanlaufstelle und/oder für Folgebehandlungen. Tierheilpraktiker/innen können mit ihrer alternativmedizinischen Behandlungs- und Beratungsfunktion den Bereich der komplementären und alternativen Medizin in der gesundheitlichen Vorsorge der Tiere abdecken. Sie berücksichtigen die Grenzen ihrer alternativmedizinischen Arbeit, sowie ihre Fachkompetenzen. Sie handeln innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Sie berücksichtigen eine schulmedizinische Fallführung und deren Konsequenzen, sie unterstützen diese und weisen Patienten, welche weiterführende Diagnostik oder Therapien benötigen an Tierärzte, Kliniken oder andere geeignete Fachpersonen weiter.

Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet daher in Gesundheitsnetzwerken und kooperiert dabei interdisziplinär mit anderen Gesundheitsfachpersonen.

Der/Die Tierheilpraktiker/in setzt sein/ihr medizinisches Wissen und Denken verantwortungsbewusst für die Erlangung, Erhaltung und Vorsorge einer nachhaltigen Tiergesundheit ein, auch vor dem Hintergrund der Wahrung der Volksgesundheit.

Die alternativmedizinische Behandlung bietet vornehmlich therapeutische Möglichkeiten, die bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren rückstandsarm wirksam sind.

Er/Sie ist in der Lage Sicherheitsrisiken, die sich aus Erkrankungen und dem Umgang mit dem Tier ergeben, für sich und andere einzuschätzen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Der/Die Tierheilpraktiker/in ist sich der besonderen Herausforderungen des Berufs bewusst.

Tierheilpraktiker/innen engagieren sich für die allgemeine Tiergesundheitsförderung und den Tierschutz. Er/Sie gestaltet eigene oder unterstützt bestehende Aktivitäten, um durch sein/ihr berufliches Wissen das gesellschaftliche Bewusstsein für Tiergesundheitsfragen zu fördern.

 

Diese Berufsbild wurde erstellt von:
Artgerechte Tiergesundheit e.V.        Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschland seit 1931 e.V.

                                                           Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker e.V.

Kooperation deutscher
Tierheilpraktiker-Verbände e.V.         Berufsverband klassischer Tierhomöopathen e.V.

                                                           Deutsche Gesellschaft Tierheilpraktiker

                                                           und Tierphysiotherapeuten e.V.

                                                           Deutsche Tierheilpraktiker Union e.V.

                                                           Verband freier Tierheilpraktiker e.V.

                                                           Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie e.V.

 

                                                           Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V.

                                   

                                                           Verband Energetisch Arbeitender Tiertherapeuten e.V.

 

Das Berufsbild wird unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Tierheilpraktiker im FVDH e.V. Erstellt am 12. November 2016

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