Damit eine Kulturtechnik von der UNESCO als “immaterielles Erbe der Menschheit” anerkannt wird, muss diese “in der Gegenwart lebendig sein, identitätsstiftende Wirkung haben und repräsentativ für eine Kulturregion sein. Zu den schützenswerten Ausdrucksformen gehören Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Sprachen, Bräuche, Feste und Handwerk. Die Vertragsstaaten sind nach dem Übereinkommen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit das immaterielle Kulturerbe ihres Landes erhalten bleibt.”


